Tierärzte
Frequently asked questions
Wie erhält der Halter den Registrierungsnachweis für seine Katze?
Die Registrierungsbescheinigung für die Katze wird in digitaler oder in Papierform vom Tierarzt gesendet. Nach der Identifizierung und Online-Registrierung auf www.catdid.be muss der Tierarzt die Registrierungsbescheinigung an den Halter der Katze aushändigen. Der Halter muss diesen Nachweis dauerhaft aufbewahren.
CatID sendet keinen Registrierungsnachweis per Post oder E-Mail an den Halter. Wenn der Halter eine Kopie der Bescheinigung wünscht, muss er diese beim Tierarzt anfordern. Als Tierarzt können Sie die Registrierungsbescheinigung erneut ausdrucken.
Halter, die ein Duplikat der Registrierungsbescheinigung brauchen, können in der Online-App auch auf ihre eigenen Daten zugreifen und diese bei Bedarf ändern. Dazu müssen sie sich auf der Website https://online.catid.be mit ihrem elektronischen Personalausweis ausweisen.
Können Privatpersonen den Status oder die Daten des Halters in der CatID-Teilversion ändern?
Privatpersonen können in der Online-App auch auf ihre eigenen Daten zugreifen und diese bei Bedarf ändern. Dazu müssen sie sich auf der Website https://online.catid.be mit ihrem elektronischen Personalausweis ausweisen.
Kann ich eine Katze mit einer vorübergehenden Papier-ID-Bescheinigung registrieren?
Die Registrierung von Katzen kann gemäß den Regionalen Verordnungen nur auf elektronischem Weg erfolgen.
Daher werden keine Registrierungsunterlagen von Tierärzten oder an Tierärzte versendet, und die Registrierungsbescheinigungen werden nicht an Halter versendet. All dies ist auch im Registrierungsantrag angegeben.
Vorübergehende Papier-ID-Bescheinigungen können nicht angefordert werden.
Was kostet die Registrierung einer Katze bei CatID durch einen Tierarzt?
Ein vollständiger, bestätigter Datensatz in der zentralen CatID-Datenbank ist zu dem im neuen gesetzlichen Rahmen verabschiedeten Preis von 4,84 Euro inklusive Mehrwertsteuer vorgesehen.
Wie melde ich mich bei der CatID-Onlineplattform auf www.catid.be oder https://online.catid.be an? Wie kaufe ich Registrierungstoken
Informationen hierzu finden Sie im Benutzerhandbuch auf unserer Website.
Was brauchen Sie für die Nutzung der CatID-Onlineplattform?
Zum Erstellen eines CatID-Onlinekontos und zur Nutzung dieser Website brauchen Sie:
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- Eine elektronische Ausweiskarte (E-ID)
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- Ein E-ID-Lesegerät
Die Katze ist noch nicht bei CatID registriert.
Bitte wenden Sie sich an einen approbierten Tierarzt. Dieser wird die Katze bei CatID registrieren. Die (kostenlose oder kostenpflichtige) Anschaffung einer Katze ist nur möglich, wenn die Katze identifiziert und registriert ist.
Ein Halter zieht mit seiner Katze an eine andere Adresse in Belgien um. Was muss ich tun?
Wenn der Halter mit der Katze ins Ausland umzieht, fügt der Tierarzt innerhalb von acht Tagen eine Notiz zur CatID-Datenbank hinzu, um anzuzeigen, dass die Katze sich nicht mehr in Belgien befindet. Anschließend bestätigt er diese Änderung mit seiner elektronischen Ausweiskarte.
Wenn die Katze in einer anderen Datenbank registriert ist, wenden Sie sich bitte an das zuständige Unternehmen.
Ein Halter zieht mit seiner Katze ins Ausland um. Was muss ich tun?
Wenn der Halter mit der Katze ins Ausland umzieht, fügt der Tierarzt innerhalb von acht Tagen eine Notiz zur CatID-Datenbank hinzu, um anzuzeigen, dass die Katze sich nicht mehr in Belgien befindet. Anschließend bestätigt er diese Änderung mit seiner elektronischen Ausweiskarte.
Wenn die Katze in einer anderen Datenbank registriert ist, wenden Sie sich bitte an das zuständige Unternehmen.
Wo wird die Sterilisation einer Katze eingegeben?
Wenn die Katze sterilisiert wird, speist der Tierarzt diese Information innerhalb von 24 Stunden in die CatID-Datenbank ein und bescheinigt die Richtigkeit der Daten mit seiner elektronischen Ausweiskarte.
Der Mikrochip einer Katze ist nicht mehr lesbar. Was muss ich tun?
Wenn eine Katze einen unlesbaren Mikrochip hat, muss ein neuer, lesbarer Mikrochip von einem approbierten Tierarzt implantiert werden.
Wenn die Katze noch nicht bei CatID registriert ist, müssen Sie als approbierter Tierarzt die Katze in der CatID-Datenbank registrieren.
Wenn die Katze bereits bei CatID registriert ist, müssen Sie die Änderung einspeisen und die Richtigkeit der Daten mit Ihrer elektronischen Ausweiskarte bescheinigen.
Wenn der Halter einen Pass hat, in dem die Nummer des unlesbaren Chips angegeben ist, verfällt der Pass. Wenn der Halter mit seiner Katze verreist, müssen Sie einen neuen Pass mit der neuen Chipnummer ausstellen und dies in der CatID-Datenbank anmerken.
Eine Katze ist entlaufen, wurde gestohlen oder ist verstorben. Wie kann ich den Status auf dem Mikrochip ändern?
Bei Verlust, Diebstahl oder Tod einer Katze gibt der approbierte Tierarzt diese Informationen in die CatID-Datenbank ein und bestätigt die Richtigkeit der Daten mit seiner elektronischen Ausweiskarte, sofern die Katze bei CatID registriert ist.
Privatpersonen können in der Online-App auch auf ihre eigenen Daten zugreifen und diese bei Bedarf ändern. Dazu müssen sie sich auf der Website https://online.catid.be mit ihrem elektronischen Personalausweis ausweisen.
Ein Halter lebt vorübergehend für weniger als sechs Monate mit seiner Katze in Belgien. Muss ich die Katze registrieren?
Nein. Die Registrierungspflicht für Katzen in Belgien gilt nicht für Katzen, die ihren Halter auf einem Aufenthalt in Belgien von weniger als sechs Monaten Dauer begleiten.
Kann ich als Tierarzt die Daten in Ihrer CatID-Datenbank nachsehen?
Ja. Als Tierarzt können Sie alle Daten auf unserer Website www.catid.be nachsehen. Dazu müssen Sie die Chipnummer der Katze angeben.
Wichtiger Hinweis: Nur bei CatID registrierte Katzen können gefunden werden.
Ein Halter braucht einen Zweitpass.
Wenn ein Halter einen EU-Zweitpass für eine Katze ausstellen lassen möchte, die bereits registriert ist, besorgen Sie bitte einen neuen Pass für den Halter. Dieser Wechsel des Passes muss in der Datenbank angezeigt werden. Diese Aktion müssen Sie mit Ihrer elektronischen Ausweiskarte bestätigen.
Ein europäischer BE03-Pass kann nur durch einen approbierten Tierarzt bei CatID bezogen werden.
Wenn die Katze noch nicht in der Datenbank registriert ist, muss sie erst registriert werden, bevor Sie einen neuen Pass besorgen können.
Kann ich als Tierarzt die Daten in Ihrer CatID-Datenbank nachsehen?
Ja. Als Tierarzt können Sie alle Daten auf unserer Website www.catid.be nachsehen. Dazu müssen Sie die Chipnummer der Katze angeben.
Wichtiger Hinweis: Nur bei CatID registrierte Katzen können gefunden werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit der CatID-Online-App auch die Kontaktdetails aller Halter wiederfinden können. Dies gilt auch für Halter, die vertrauliche Behandlung ihrer Daten beantragt haben. Als Fachkraft benötigen Sie diese Daten für die Behandlung der Tiere, die Sie versorgen.
Meine Katze ist in einer anderen belgischen Datenbank registriert als CatID. Erfülle ich damit die Registrierungsvorschriften?
Katzen, die vor Inkrafttreten der Regionalen Durchführungsverordnung über die Registrierung von Katzen ausschließlich in der CatID-Datenbank in einer anderen Datenbank registriert wurden, erfüllen ab dem 1. November 2017 die Registrierungsvorschriften.
Bei Änderungen der Daten muss die Katze jedoch von einem Tierarzt in der CatID-Datenbank registriert werden. Daraufhin können die Daten zum Haustier und dessen Halter aktualisiert werden, sowohl zum Zeitpunkt der Registrierung bei CatID als auch später.
Eine in der CatID-Datenbank registrierte Katze wird aus Belgien ausgeführt. Was muss ich beachten?
Wenn eine Katze aus Belgien ausgeführt wird, speist der Tierarzt diese Information innerhalb von zwei Monaten in die CatID-Datenbank ein und bescheinigt die Richtigkeit der Daten mit seiner elektronischen Ausweiskarte.
Was muss ich tun, wenn die Katze den Halter wechselt?
WICHTIGER HINWEIS: Ein Wechsel des Halters kann nicht per E-Mail, Post oder Telefon vom Halter, Tierarzt, Tierheim oder Züchter angezeigt werden. Der Wechsel muss von einem Tierarzt elektronisch auf unserer CatID-Online-Plattform angezeigt werden. Dazu muss der Tierarzt die Daten mithilfe seiner elektronischen Ausweiskarte bestätigen.
WICHTIGER HINWEIS: Die (kostenlose oder kostenpflichtige) Anschaffung einer Katze ist nur möglich, wenn die Katze identifiziert und registriert ist.
Die Akte von Katzen, die in einer anderen Datenbank als CatID registriert ist, kann nicht geändert werden. Bevor Sie Änderungen vornehmen können, müssen Sie die Katze bei CatID registrieren. Bitte beachten Sie die folgende FAQ-Frage: „Wie werden Katzen in Belgien identifiziert und registriert?“
Bei einem Halterwechsel werden die Daten des neuen Halters innerhalb von acht Tagen in die Datenbank eingespeist, wenn die Katze bereits vom Tierarzt in der CatID-Datenbank registriert wurde. Der Tierarzt bestätigt die Daten dabei mit seiner elektronischen Ausweiskarte. Sie können die Online-App auch als Privatperson aufrufen und den Halterwechsel dort gemeinsam mit dem neuen Halter der Katze registrieren. Dazu müssen beide Seiten den Wechsel mit ihrem Personalausweis bestätigen.
Wo finde ich die Kontaktdetails für CatID?
Die Kontaktdetails für CatID finden Sie auf unserer Website: www.catid.be. Bitte lesen Sie den Abschnitt „FAQ“. Dort finden Sie Antworten auf viele Ihrer Fragen. Sie können auch bei unserem Helpdesk unter der Rufnummer +32 (0)2 333 49 94 anrufen. Unser Helpdesk ist montags bis sonntags von 8:00 bis 20:00 Uhr erreichbar.
Können Sie mir die Liste zugelassener Katzenzüchter geben?
Die Liste der in Belgien anerkannten Katzenzüchter kann von unserer CatID-Website heruntergeladen werden. Nur anerkannte Züchter können in der elektronischen CatID-Datenbank registriert werden.
Wie werden Katzen in Belgien identifiziert und registriert?
IDENTIFIZIERUNGSVERFAHREN
Vor der Identifizierung des Tieres überprüft der Tierarzt, ob nicht bereits ein Mikrochip implantiert wurde.
- 1. Der Tierarzt überprüft, ob der neue Mikrochip lesbar ist, implantiert ihn und überprüft dann seine Position.
- 2. Der Mikrochip wird unter der Haut in der Mitte der linken Seite des Halses implantiert.
- 3. Der Mikrochip kann weder entfernt noch modifiziert, gefälscht oder wiederverwendet werden.
- 4. Bei einer Katze, die bereits einen lesbaren Mikrochip hat, wird kein Mikrochip implantiert.
Wenn die Katze aus dem Ausland stammt, prüft der Tierarzt das Mikrochip-Implantat und überprüft, ob die Nummer mit der im Pass ausgewiesenen Chipnummer übereinstimmt.
REGISTRIERUNGSVERFAHREN
Nach der Identifizierung der Katze führt der Tierarzt die folgenden Maßnahmen durch:
- 1. Er speist die Informationen über die Katze und ihren Halter innerhalb von acht Tagen in die CatID-Datenbank ein.
- 2. Er bescheinigt die Richtigkeit der Daten mithilfe seiner elektronischen Ausweiskarte.
- 3. Er händigt dem Halter die Registrierungsbescheinigung aus.
Eine Katze ist tätowiert. Ist diese Art der Identifizierung noch gültig?
Nein. Tätowierungen werden gesetzlich nicht mehr als Identifizierung anerkannt. Tätowierungen gelten im Rahmen des die Katzenregistrierung betreffenden Rechts als gesetzwidrig.
Die Identifizierung erfolgt heutzutage durch Implantation eines sterilen Mikrochips, welcher der ISO-Norm 11784: 1996 (E) und der ISO-Norm 11785: 1996 (E) entspricht, einschließlich des Codes, der sich auf den einzelnen Hersteller bezieht.
Eine Katze kommt aus dem Ausland. Was muss ich beachten?
Identifizierte Katzen, die aus dem Ausland eingeführt werden, werden innerhalb von acht Tagen nach ihrer Ankunft von einem approbierten belgischen Tierarzt registriert.
Meine Katze ist schon mehr als 12 Wochen alt. Ist die Registrierung gesetzlich vorgeschrieben?
Ab dem 1. September 2014 muss jeder Tierhalter, der Katzen (kostenlos oder kostenpflichtig) vermarkten möchte, diese vorher gemäß dem Königlichen Dekret vom 03.08.2012 sterilisieren, identifizieren und registrieren lassen. Wenn ein Halter eine Katze nach dem 1. September 2014 gekauft, angenommen oder adoptiert hat, muss diese sterilisiert, identifiziert und registriert werden.
Vor einem Besitzerwechsel müssen die Katzen identifiziert und registriert werden.
Bis zu welchem Alter müssen Katzen registriert werden?
Der Tierhalter muss seine Katze identifizieren und registrieren lassen, bevor sie zwölf Wochen alt ist, und in jedem Fall, bevor er sie verkauft. Identifizierte Katzen, die aus dem Ausland eingeführt werden, werden innerhalb von acht Tagen nach ihrer Ankunft von einem approbierten belgischen Tierarzt registriert.