Tierheime

Die Registrierung von Katzen in der CatID-Datenbank kann gemäß den Regionalen Verordnungen nur auf elektronischem Weg erfolgen.

Daher werden keine Registrierungsunterlagen an Tierheime oder von Tierheimen versendet, und die Registrierungsbescheinigungen werden nicht an Halter versendet. All dies ist auch im Registrierungsantrag angegeben.

Katzen, die vor Inkrafttreten der Regionalen Durchführungsverordnung über die Registrierung von Katzen ausschließlich in der CatID-Datenbank in einer anderen Datenbank registriert wurden, erfüllen die Registrierungsvorschriften.

Bei Änderungen der Daten muss die Katze bis dahin von einem Tierarzt in der CatID-Datenbank registriert werden. Daraufhin können die Daten zum Haustier und dessen Halter aktualisiert werden, sowohl zum Zeitpunkt der Registrierung bei CatID als auch später.

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