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FAQ Privatperson

Frequently asked questions

Frequently asked questions

Eine Katze kommt aus dem Ausland. Was muss ich beachten?

Identifizierte Katzen, die aus dem Ausland eingeführt werden, werden innerhalb von acht Tagen nach ihrer Ankunft in einer zugelassen belgischen Tierarztpraxis registriert.

Eine in der CatID-Datenbank registrierte Katze wird aus Belgien ausgeführt. Was muss ich beachten?

Wenn eine Katze aus Belgien ausgeführt wird, speist der Tierarzt diese Information innerhalb von acht Tagen in die Datenbank ein und bescheinigt die Richtigkeit der Daten mit seiner elektronischen Ausweiskarte.

Privatpersonen können in der Online-App auch auf ihre eigenen Daten zugreifen und diese bei Bedarf ändern. Dazu müssen sie sich auf der Website https://online.catid.be mit ihrem elektronischen Personalausweis ausweisen.

Ich habe den EU-Pass für meine Katze verloren.

Wenn Sie einen EU-Zweitpass für eine Katze ausstellen lassen möchten, die bereits registriert ist, wenden Sie sich bitte an Ihren approbierten Tierarzt.

Bei CatID können Sie keinen europäischen Pass beziehen.

Wenn Ihre Katze noch nicht in der Datenbank registriert ist, muss sie erst registriert werden, bevor Sie einen neuen Pass beantragen können. Der Tierarzt verzeichnet dies in der CatID-Datenbank und bestätigt den Kommentar mit seiner Ausweiskarte.

Sterilisationspflicht für Katzen in Belgien

Bei Fragen zur Sterilisationspflicht für Ihre Katze empfehlen wir Ihnen, sich an das für Tierwohl zuständige Amt in Ihrer Region zu wenden.

Ich möchte mit meiner Katze innerhalb der EU verreisen.

Katzen brauchen einen europäischen Pass. Dieser Pass ist für alle EU-Länder harmonisiert. Er wird bei der Identifizierung der Katze ausgestellt oder wenn die Katze gegen Tollwut geimpft wird.

Halter, die ihre Katze mit auf eine Reise nehmen möchten, müssen die Katze erst identifizieren lassen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Tierarzt.

Wir empfehlen Ihnen auch, die folgenden Informationen sorgfältig durchzulesen:

https://diplomatie.belgium.be

 

Meine entlaufene Katze wurde gefunden und befindet sich im Tierheim. Das Tierheim verlangt von mir eine Identifizierungs- und/oder Registrierungsgebühr, bevor ich die Katze abholen darf. Ist das richtig so?

Zugelassene Tierheime können nicht identifizierte Katzen aufnehmen.

Der Leiter des zugelassenen Tierheims identifiziert das Tier und registriert es in seinem eigenen Namen nach Ablauf der Frist gemäß Artikel 9 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Gesetzes vom 14. August 1986 über Tierschutz und Tierwohl.

Eine nicht identifizierte Katze wird erst an den Halter zurückgegeben, nachdem sie identifiziert und auf den Namen des Halters und auf dessen eigene Kosten registriert wurde. Eine Katze, die zwar identifiziert, aber nicht registriert ist, wird erst an den Halter zurückgegeben, nachdem sie auf den Namen des Halters und auf dessen eigene Kosten in der CatID-Datenbank registriert wurde.

Ich lebe vorübergehend für weniger als sechs Monate mit meiner Katze in Belgien. Muss ich die Katze registrieren?

Nein. Die Registrierungspflicht für Katzen in Belgien gilt nicht für Katzen, die ihren Halter auf einem Aufenthalt in Belgien von weniger als sechs Monaten Dauer begleiten.

Meine Katze ist in einer anderen belgischen Datenbank registriert als CatID. Erfülle ich damit die Registrierungsvorschriften?

Katzen, die vor Inkrafttreten der Regionalen Durchführungsverordnung über die Registrierung von Katzen ausschließlich in der CatID-Datenbank in einer anderen Datenbank registriert wurden, erfüllen ab dem 1. November 2017 die Registrierungsvorschriften.
Bei Änderungen der Daten muss die Katze jedoch von einem Tierarzt in der CatID-Datenbank registriert werden. Daraufhin können die Daten zum Haustier und dessen Halter aktualisiert werden, sowohl zum Zeitpunkt der Registrierung bei CatID als auch später.

Meine Katze ist entlaufen, gestohlen worden oder verstorben. Wie kann ich den Status auf dem Mikrochip ändern?

Bei Verlust, Diebstahl oder Tod Ihrer Katze gibt Ihr approbierter Tierarzt diese Informationen in die Datenbank ein und bestätigt die Richtigkeit der Daten mit seiner elektronischen Ausweiskarte, sofern Ihre Katze bei CatID registriert ist.

Privatpersonen können in der Online-App auch auf ihre eigenen Daten zugreifen und diese bei Bedarf ändern. Dazu müssen sie sich auf der Website https://online.catid.be mit ihrem elektronischen Personalausweis ausweisen.

Der Mikrochip von meiner Katze ist nicht mehr lesbar. Was muss ich tun?

Wenn eine Katze einen unlesbaren Mikrochip hat, muss ein neuer, lesbarer Mikrochip von einem approbierten Tierarzt implantiert werden.Wenn Ihre Katze noch nicht bei CatID registriert ist, muss Ihr Tierarzt die Katze in der CatID-Datenbank registrieren.

Wenn Ihre Katze bereits bei CatID registriert ist, muss der Tierarzt die Änderung einspeisen und die Richtigkeit der Daten mit ihrer elektronischen Ausweiskarte bescheinigen.Wenn Sie einen Pass haben, in dem die Nummer des unlesbaren Chips angegeben ist, verfällt der Pass. Wenn Sie mit Ihrer Katze verreisen, muss der Tierarzt einen neuen Pass mit der neuen Chipnummer ausstellen und dies in der Datenbank anmerken.

Wer kann in Belgien einen Mikrochip implantieren? Wie?

In Belgien dürfen nur approbierte Tierärzte Tiere identifizieren. Der Tierarzt überprüft, ob der neue Mikrochip lesbar ist, implantiert ihn und überprüft dann seine Position. Der Mikrochip wird unter der Haut in der Mitte der linken Seite des Halses implantiert. Ein Mikrochip kann weder entfernt noch modifiziert, gefälscht oder wiederverwendet werden.

Bei einer Katze, die bereits einen lesbaren Mikrochip hat, wird kein Mikrochip implantiert.

Ich ziehe mit meiner Katze ins Ausland um. Was muss ich beachten?

Wenn der Halter mit der Katze ins Ausland umzieht, fügt der Tierarzt innerhalb von acht Tagen eine Notiz zur CatID-Datenbank hinzu, um anzuzeigen, dass die Katze sich nicht mehr in Belgien befindet. Anschließend bestätigt er diese Änderung mit seiner elektronischen Ausweiskarte.

Privatpersonen können in der Online-App auch auf ihre eigenen Daten zugreifen und diese bei Bedarf ändern. Dazu müssen sie sich auf der Website https://online.catid.be mit ihrem elektronischen Personalausweis ausweisen.

Wenn die Katze in einer anderen Datenbank registriert ist, wenden Sie sich bitte an das zuständige Unternehmen.

Ich ziehe mit meiner Katze an eine andere Adresse in Belgien um. Was muss ich beachten?

Wenn ein Halter umzieht, speist der Tierarzt die neue Adresse innerhalb von acht Tagen in die Datenbank ein und bescheinigt die Richtigkeit der Daten mit seiner elektronischen Ausweiskarte. Wenn die Katze noch nicht bei CatID registriert ist, muss sie erst registriert werden, bevor Änderungen eingegeben werden können.

Privatpersonen können in der Online-App auch auf ihre eigenen Daten zugreifen und diese bei Bedarf ändern. Dazu müssen sie sich auf der Website https://online.catid.be mit ihrem elektronischen Personalausweis ausweisen.

Ein Wechsel der Adresse oder der Kontaktdaten kann nicht per E-Mail, Post oder Telefon vom Halter, Tierarzt, Tierheim oder Züchter angezeigt werden. Alle Änderungen müssen elektronisch von Ihrem Tierarzt oder von Ihnen selbst in unserer CatID-Online-App angezeigt werden.

Was muss ich tun, wenn die Katze den Halter wechselt?

WICHTIGER HINWEIS: Ein Wechsel des Halters kann nicht per E-Mail, Post oder Telefon vom Halter, Tierarzt, Tierheim oder Züchter angezeigt werden. Der Wechsel muss von einem Tierarzt elektronisch auf unserer CatID-Online-Plattform angezeigt werden. Dazu muss der Tierarzt die Daten mithilfe seiner elektronischen Ausweiskarte bestätigen.

WICHTIGER HINWEIS: Die (kostenlose oder kostenpflichtige) Anschaffung einer Katze ist nur möglich, wenn die Katze identifiziert und registriert ist.

Die Akte von Katzen, die in einer anderen Datenbank als CatID registriert ist, kann nicht geändert werden. Bevor Sie Änderungen vornehmen können, müssen Sie die Katze bei CatID registrieren. Bitte beachten Sie die folgende FAQ-Frage: „Wie werden Katzen in Belgien identifiziert und registriert?“

Bei einem Halterwechsel werden die Daten des neuen Halters innerhalb von acht Tagen in die Datenbank eingespeist, wenn die Katze bereits vom Tierarzt in der CatID-Datenbank registriert wurde. Der Tierarzt bestätigt die Daten dabei mit seiner elektronischen Ausweiskarte. Sie können die Online-App auch als Privatperson aufrufen und den Halterwechsel dort gemeinsam mit dem neuen Halter der Katze registrieren. Dazu müssen beide Seiten den Wechsel mit ihrem Personalausweis bestätigen.

Wo finde ich die Kontaktdetails für CatID?

Die Kontaktdetails für CatID finden Sie auf unserer Website: www.catid.be. Bitte lesen Sie den Abschnitt „FAQ“. Dort finden Sie Antworten auf viele Ihrer Fragen. Sie können auch bei unserem Helpdesk unter der Rufnummer +32 (0)2 333 49 94 anrufen. Unser Helpdesk ist montags bis sonntags von 8:00 bis 20:00 Uhr erreichbar.

Können Sie mir die Liste zugelassener Katzenzüchter geben?

Die Liste der in Belgien anerkannten Katzenzüchter kann von unserer CatID-Website heruntergeladen werden. Nur anerkannte Züchter können in der elektronischen CatID-Datenbank registriert werden.

Wie werden Katzen in Belgien identifiziert und registriert?

IDENTIFIZIERUNGSVERFAHREN

Vor der Identifizierung des Tieres überprüft der Tierarzt, ob nicht bereits ein Mikrochip implantiert wurde.

  • 1. Der Tierarzt überprüft, ob der neue Mikrochip lesbar ist, implantiert ihn und überprüft dann seine Position.
  • 2. Der Mikrochip wird unter der Haut in der Mitte der linken Seite des Halses implantiert.
  • 3. Der Mikrochip kann weder entfernt noch modifiziert, gefälscht oder wiederverwendet werden.
  • 4. Bei einer Katze, die bereits einen lesbaren Mikrochip hat, wird kein Mikrochip implantiert.

Wenn die Katze aus dem Ausland stammt, prüft der Tierarzt das Mikrochip-Implantat und überprüft, ob die Nummer mit der im Pass ausgewiesenen Chipnummer übereinstimmt.

REGISTRIERUNGSVERFAHREN

Nach der Identifizierung der Katze führt der Tierarzt die folgenden Maßnahmen durch:

  • 1. Er speist die Informationen über die Katze und ihren Halter innerhalb von acht Tagen in die CatID-Datenbank ein.
  • 2. Er bescheinigt die Richtigkeit der Daten mithilfe seiner elektronischen Ausweiskarte.
  • 3. Er händigt dem Halter die Registrierungsbescheinigung aus.

Ich habe die CatID-Registrierungsbescheinigung für meine Katze verloren. Wo bekomme ich eine neue Bescheinigung?

Wenn Sie ein weiteres Exemplar Ihrer Registrierungsbescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt. Ihr Tierarzt kann die Registrierungsbescheinigung erneut ausdrucken.

Stattdessen können Sie auch die Online-App aufrufen. Dort finden sie die Registrierungsbescheinigung für Ihre Katze. Diese können Sie auf Wunsch auch herunterladen.

Wie erhalte ich einen Registrierungsnachweis für meine Katze?

Die Registrierungsbescheinigung für Ihre Katze wird in digitaler Form an den Tierarzt gesendet. Nachdem Ihre Katze identifiziert und registriert wurde, muss der Tierarzt Ihnen als Halter der Katze, die Registrierungsbescheinigung übergeben (je nach Wunsch in digitaler oder gedruckter Form). Diesen Nachweis müssen Sie über unbegrenzte Zeit aufbewahren.

CatID sendet keinen Registrierungsnachweis per Post oder E-Mail an den Halter.

Wenn Sie ein weiteres Exemplar Ihrer Registrierungsbescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt.

Gesetzliche Hinweise zur Sterilisation von Katzen

15. Dezember 2016 – Verordnung der wallonischen Regierung über die Sterilisation von Hauskatzen (Veröffentlichung im belgischen Amtsblatt Moniteur Belge am 02.01.2017)

Königliches Dekret vom 3. August 2012, veröffentlicht am 28. August 2012 – Königliches Dekret über den mehrjährigen Plan für die Sterilisation von Hauskatzen.

Tierschutz- und Tierwohlgesetz.

Wir berufen uns auf das Gesetz vom 14. August 1986 über den Tierschutz und das Tierwohl.

Katzenregistrierung

Wir berufen uns auf die folgenden geltenden Gesetze:

  • 5. FEBRUAR 2016. – Besluit van de Vlaamse Regering betreffende de identificatie en registratie van katten (Verordnung der flämischen Regierung über die Identifizierung und Registrierung von Katzen)
  • 28. APRIL 2016 – Verordnung der wallonischen Regierung über die Identifizierung und Registrierung von Katzen (Veröffentlichung im belgischen Amtsblatt Moniteur Belge am 12.05.2016)
  • 7. JULI 2016. – Verordnung der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt über die Identifizierung und Registrierung von Katzen

Wer hat Zugriff auf die Daten in der Datenbank?

Die folgenden Personen haben Zugriff auf die Datenbank:

  • 1.Tierhalter haben Zugriff auf alle Daten zu ihren eigenen Katzen.
  • 2.Die zuständigen Behörden gemäß dem Gesetz vom 14. August 1986 über den Tierschutz und das Tierwohl sowie dem Gesetz vom 24. März 1987 über die Tiergesundheit.
  • 3.Tierärzte, Tierheime und Personen, die über die Mikrochip-Nummer des Tieres verfügen, auf die Daten, die zur Lokalisierung des Tierhalters von einer streunenden, entlaufenen oder ausgesetzten Katze erforderlich sind.
  • 4.Tierärzte können auf alle Daten zu Katzen zugreifen, für die Tierhalter Änderungen beantragen.

Welche Katzen müssen nicht registriert zu werden?

Die Registrierungspflicht für Katzen in Belgien gilt in den folgenden Fällen nicht:

  • Katzen, die von ihrem Tierhalter für einen Aufenthalt von weniger als sechs Monaten nach Belgien eingeführt werden
  • Katzen, die für Tierversuche gezüchtet werden

Was enthält die CatID-Datenbank?

Die Datenbank enthält:

  • 1. Daten zur Katze:
    • a) Identifikationsnummer (Mikrochip oder elektronischer Chip)
    • b) Geburtsdatum
    • c) Datum der Identifizierung
    • d) Geschlecht
    • e) Datum der Sterilisation
    • f) Zucht
    • g) Fellfarbe und -typ
    • h) Name
    • i) Status: entlaufen, gestohlen, verstorben, aus Belgien ausgeführt
  • 2. Daten zum Tierhalter:
    • a) Nachname und Vorname
    • b) Identifikationsnummer im nationalen Register
    • c) Vollständige Adresse
    • d) Telefonnummer
    • e)E-Mail Adresse
    • f) Nummer des Befähigungsnachweises, sofern zutreffend
  • 3. Daten zum Tierarzt:
    • a) Identifikationsnummer der Tierärztekammer
    • b) Nachname und Vorname
    • c) Adresse

Die Daten zur Katze werden maximal 30 Jahre gespeichert, einschließlich der Daten zum vorherigen Tierhalter im Falle eines Halterwechsels.

Wozu dient die CatID-Datenbank?

In der Datenbank werden die aktuellen Daten identifizierter Katzen und ihrer Halter gespeichert.

Die Datenbank soll Folgendes ermöglichen:

  • Eine effektive Möglichkeit, den Halter einer ausgesetzten oder entlaufenen Katze ausfindig zu machen
  • Die Einhaltung der Verpflichtung zur Identifizierung und Sterilisierung von Katzen zu überwachen
  • Die Einhaltung der Bedingungen für die Genehmigung von Tierheimen und Züchtern zu überwachen
  • Den Verkauf und die Besitzerwechsel von Katzen zu überwachen.